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Welche Dokumente benötige ich, um ein in Polen gekauftes Auto anzumelden?


Ausgefüllter Antrag, Rechnung oder Kauf-/Verkaufsvertrag, aktuelle Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen (sofern das Auto bereits zugelassen ist), COC (bei Neuwagen), Übersetzungen der Dokumente (sofern diese in einer Fremdsprache erstellt wurden), ausgefüllt Vollmacht für die Kommunikationsabteilung.

FAQ

Ich bin Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein Fahrzeug in Polen zuzulassen?
 

Für die Zulassung eines Fahrzeugs eines EU-Bürgers sind ein eingetragener Wohnsitz in der Republik Polen - so genannte "zameldowanie" (dieser kann vorübergehend sein, muss aber ab dem Datum der Fahrzeugzulassung mindestens 30 Tage gültig sein) und eine PESEL-Nummer erforderlich.

Was ist eine "zameldowanie" und warum ist sie bei der Fahrzeugzulassung erforderlich?
 

Die "zameldowanie" ist ein Verwaltungsvorgang, der die Meldung des Wohnsitzes an die Gemeindeverwaltung umfasst. Dabei teilt die anmeldende Person dem Amt ihre Wohnadresse mit, sowohl ihre ständige als auch ihre vorübergehende. "Zameldowanie" dient der Dokumentation und soll bestätigen, dass sich eine Person an einem bestimmten Ort aufhält.

Die Fahrzeugzulassung muss bei der für den Wohnort des Halters zuständigen Zulassungsstelle erfolgen.

Die Straßenverkehrsordnung und das Bürgerliche Gesetzbuch schreiben vor, dass der Zulassungsort eines Fahrzeugs mit dem Wohnort des Halters übereinstimmen muss.
WICHTIG: Ein Mietvertrag stellt keine „Zameldowanie“ dar.
Zur Anmeldung an der angegebenen Adresse ist ein Besuch beim Gemeindeamt erforderlich.

Welche Dokumente benötige ich, um ein in Polen gekauftes Auto anzumelden?


Ausgefüllter Antrag, Rechnung oder Kauf-/Verkaufsvertrag, aktuelle Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen (sofern das Auto bereits zugelassen ist), COC (bei Neuwagen), Übersetzungen der Dokumente (sofern diese in einer Fremdsprache erstellt wurden), ausgefüllt Vollmacht für die Kommunikationsabteilung.

Welche Unterlagen muss ich als Ausländer für den Erhalt eines polnischen Führerscheins vorlegen?

Von der Botschaft ausgestellte Echtheitsbescheinigung des Führerscheins, Übersetzung des Führerscheins ins Polnische, Meldebescheinigung der angegebenen Adresse („zameldowanie“), gültiges Visum oder Aufenthaltskarte, Lichtbild im Format 3,5 cm x 4,5 cm.

Ich bin Staatsbürger eines Nicht-EU-Landes.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Zulassung eines Fahrzeugs erfüllen?

 

Für die Zulassung eines Fahrzeugs eines Staatsbürgers außerhalb der Europäischen Union ist eine Aufenthaltskarte (möglicherweise befristet – TRC) oder ein gültiges Visum (mindestens 30 Tage ab Zulassungsdatum) im Reisepass erforderlich. Zusätzlich sind eine Registrierung in der Republik Polen - so genannte "zameldowanie" - und eine PESEL-Nummer erforderlich.

Ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht?


Ja, in Polen besteht die Pflicht zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Spätestens am Tag der Zulassung muss das Auto versichert sein. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt die Strafgebühr bei Nichteinhaltung: 1.870 PLN (bis zu 3 Tage), 4.670 PLN (von 4 bis 14 Tagen), 9.330 PLN für eine Unterbrechung der Haftpflichtversicherung von mehr als 14 Tagen Tage. Bei einem LKW fallen die Strafen sogar noch höher aus.

Wie lange dauert die Registrierung eines Autos?

 

Jeder Fall ist individuell. Die Zeit für die Autozulassung beträgt in der Regel 2–21 Werktage.

Welche Unterlagen benötige ich, um ein im Ausland gekauftes Auto anzumelden?


Registrierungsantrag, Kaufdokument – K/S-Vertrag, Schenkungsvertrag, Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer usw., aktuelle technische Tests, Bestätigung der Verbrauchsteuerzahlung, ausgefüllte Vollmacht für das Büro.

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